Information zu den beweglichen Ferientagen und dem Studientag am 23.02.

An den beweglichen Ferientagen im Februar (Freitag, 12.02., Rosenmontag, 15.02. und Veilchendienstag 16.02.) findet wie geplant kein Unterricht statt.

Der ursprünglich für Dienstag, den 23.02. vorgesehene Studientag entfällt, da die an diesem Tag geplante Fortbildung für das Kollegium Corona-bedingt nicht stattfinden kann. An diesem Tag erfolgt der Unterricht nach Plan.

Coronabedingte Regelungen ab dem 01.02.2021

Freitag, 29.01.2021

Präsenzunterricht bis zum 12.02. ausgesetzt
Entsprechend der gestrigen Mitteilung des Schulministeriums findet bis zum 12. Februar 2021 kein Präsenzunterricht statt. Es wird daher weiterhin grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen Distanzunterricht erteilt. Die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen. Der Distanzunterricht orientiert sich am Stundenplan des Präsenzunterrichts. Hierfür werden unsere digitalen Systeme Logineo, Moodle und Teams genutzt.

Passwortanfragen zu den Systemen Logineo und Office 365 senden Sie bei Bedarf bitte an die Adresse logineo@ge-mittelkreis.de und geben dabei an, für welches System ein Passwort angefragt wird. Der Versand des Passwortes erfolgt dann auf die persönliche Logineo-Schulmailadresse (z.B. max.mustermann@ge-mittelkreis.de)

Freitag, 08.01.2021, 14:00 Uhr

Ergänzend zur gestrigen Mitteilung erhalten Sie im folgenden weitere wichtige Informationen.

Betriebspraktika in den Jahrgangsstufen 9 und 11
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 11 haben die Möglichkeit, mit Einverständnis der Betriebe ihr Praktikum wie geplant zu absolvieren. Damit für diese Schülerinnen und Schüler keine Nachteile entstehen, wird der Distanzunterricht für die übrigen Schülerinnen und Schüler so gestaltet, dass in der Zeit des Praktikums keine neuen Inhalte erarbeitet werden, sondern Inhalte aus dem vergangenen Halbjahr wiederholt und vertieft werden. Über die Lernplattform Moodle haben auch Schülerinnen und Schüler im Praktikum die Möglichkeit, auf die Materialien zuzugreifen. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, ob die Jugendlichen am Distanzunterricht oder – sofern dies möglich ist – am Praktikum teilnehmen sollen.

Abholung von Materialien
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5, 6 und 7 haben am Montag (11.01.2021) in der Zeit von 13:30 bis 15:30 die Möglichkeit, ihre Materialien, die sie nicht bereits vor den Ferien mit nach Hause nehmen konnten, in den Klassenräumen abzuholen. Für alle übrigen Jahrgangsstufen bestand diese Möglichkeit bereits vor den Weihnachtsferien.
 
Arbeitsstunden
Die Arbeitsstunden in der Sekundarstufe I sind in der Zeit des Distanzunterrichts vor allem für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Klassenleitungen vorgesehen.
 

Donnerstag, 07.01.2021, 14:00 Uhr

Wie bereits aus der Pressekonferenz der Schulministerin Gebauer zu erfahren war, ergeben sich aufgrund der weiterhin hohen Corona-Fallzahlen wesentliche Änderungen für den Schulbetrieb ab dem 11.01.2021. Über die konkreten Regelungen wurden wir als Schule heute Mittag per Mail informiert. Die wichtigsten Informationen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Präsenzunterricht bis zum 31.01. ausgesetzt
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Ab Montag, dem 11. Januar 2021, wird grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen Distanzunterricht erteilt. Wie bereits in der Zeit vor den Weihnachtsferien orientiert sich der Distanzunterricht am Stundenplan des Präsenzunterrichts. Hierfür werden unsere digitalen Systeme Logineo und Moodle genutzt. Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastung der Familien versuchen wir bei der Gestaltung des Distanzunterrichtes den Aufgabenumfang angemessen zu gestalten.

Betriebspraktika in den Jahrgangsstufen 9 und 11
Anstelle der Betriebspraktika findet in den Jahrgangsstufen 9 und 11 verpflichtend Distanzunterricht nach Plan statt.
Abweichend hiervon können auf Wunsch der Eltern und bei dem Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Betriebspraktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden.
Das schriftliche Einverständnis des Betriebs richten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 bitte an Frau Förster-Janßen (sonja.foersterjanssen@ge-mittelkreis.de) und die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 an Herrn Riße (hanno.risse@ge-mittelkreis.de).

Weitere allgemeine Hinweise:

Programm „Sofortausstattung“ des Schulministeriums – Ausleihe mobiler Endgeräte

Unter dem Begriff „Sofortausstattung“ hat das Schulministerium allen Schulträgern und damit auch den Schulen mobile Endgeräte zur Ausleihe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Distanzlernen zur Verfügung gestellt.
 
Aus der Presse konnten Sie entnehmen, dass auch die Schule unseres Schulträgers, dem Zweckverband Gesamtschule Mittelkreis, Leihgeräte erhalten hat.
 
Durch die schulische Administration sind dieses Geräte, bei denen es sich um iPads handelt, für den Einsatz vorbereitet worden. Dabei wurden die Geräte so konfiguriert, dass sie auch im häuslichen Umfeld ausschließlich für den schulischen Einsatz benutzt werden können. Die für das Lernen relevanten Prozesse sind möglich, darüber hinaus gehende Einsätze sind entsprechend eingeschränkt.
 
Die durch das Schulministerium in der `Richtlinie Sofortausstattung` definierten Vorgaben sehen vor, dass eine Ausgabe der Geräte nur in Verbindung mit einer Ausleihvereinbarung erfolgen darf. Diese Ausleihvereinbarung wird mit dem Schulträger getroffen und lediglich durch die Schule organisatorisch umgesetzt.
Da der Schule eine solche Ausleihvereinbarung des Schulträgers noch nicht vorliegt, ist eine unmittelbare Ausleihe der Geräte zur Zeit leider noch nicht möglich. Die zur Ausleihe notwendige Vereinbarung soll der Schule aber unmittelbar zur Verfügung gestellt werden.
 
Wer kann ein Geräte erhalten?
 
Das Ausstattungsprogramm gibt den Schulen keine Kriterien zur Ausgabe an die Hand. Es obliegt somit der Schule, über die Ausgabe der Geräte zu entscheiden.
 
Da die Anzahl der Gerät nur für eine geringe Anzahl an Schülerinnen und Schüler ausreichen wird, muss durch die Schule eine Bedürftigkeit erfasst werden. Dies stellt die Schule vor eine schwierige Aufgabe, der wir dennoch gerecht werden wollen.
 
In den nächsten Tagen werden die ihren Kindern vertrauten Klassenleitungen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung erfassen, wo die Notwendigkeit zur Unterstützung der Umsetzung des Distanzlernens besonders dringlich ist. Wir hoffen, mit der Anzahl unserer Geräte all diese Fälle hinreichend versorgen zu können.
 
Ein Hinweis zum Schluss:
 
Das Sofortprogramm dient dazu, auf die jetzige außergewöhnliche Situation in den Schulen zu reagieren und dazu beizutragen, möglichst allen Schülerinnen und Schülern gleiche Lernbedingungen zu schaffen.
 
Das Sofortprogramm wird nicht die Frage nach einer zukünftigen digitalen Ausstattung von Schülerinnen und Schülern im schulischen Umfeld klären können. Zu diesem Zweck sollte das Programm auch nicht instrumentalisiert und daran eine grundsätzliche Diskussion zu Digitalisierungsprozessen in Schule entfacht werden.
 
Wir werden als Schule versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen eine möglichst gerechte Verteilung der Geräte zu finden und so den größten Schwierigkeiten während des Distanzlernens zu begegnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Markus Mühlenbeck (Stellv. Schulleiter)

 

 

Coronabedingte Regelungen ab dem 14.12.2020

Mittwoch, 16.12.2020, 12:00 Uhr

Informationen zum Distanzlernen
In den vergangenen Tagen haben uns wiederholt Mails erreicht, in denen wir auf technische Probleme im Distanzlernen hingewiesen wurden. So kommt es leider wiederholt zu Ausfällen auf den der Schule zur Verfügung gestellten Lernplattformen Logineo und Moodle und auch im Videounterricht über BigBlueButton treten immer wieder Störungen auf.

Diese Störungen sind darauf zurückzuführen, dass die uns zur Verfügung stehenden Systeme leider nicht ausreichen, um den Anforderungen des Distanzlernens in der jetzigen Situation gerecht zu werden. Da an allen Schulen alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen und von Tag zu Tag die Zahl dieser Kinder auch in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 zunimmt, übersteigen die Anfragen leider die Kapazität der Systeme.

Da uns die zugrundeliegenden Probleme bewusst sind, wir aber keinen direkten Einfluss auf die verwendeten Systeme haben und kurzfristig auch keine wesentliche Verbesserung zu erwarten ist, bitten wir darum, auf weitere entsprechende Hinweise und Nachfragen zu diesen Problemen zu verzichten. Soweit es möglich ist, sollen alle Schülerinnen und Schüler versuchen, die auf den Lernplattformen bereitgestellten Materialien abzurufen und zu bearbeiten. Wenn dies aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist, haben wir dafür natürlich Verständnis.

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Mittwoch, 16.12.2020, 10:00 Uhr

Mensa
Aufgrund der sehr geringen Anzahl an Essensbestellungen bleibt unsere Mensa am Donnerstag und Freitag geschlossen.

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Montag, 14.12.2020 10:30 Uhr

Mittlerweile hat uns die Mitteilung des Schulministeriums erreicht, dass sich für den Schulbetrieb in NRW aus den am Wochenende erfolgten Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin keine Änderungen ergeben. Das heißt konkret:

Jahrgangsstufen 5 bis 7
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Für alle Klassenarbeiten gilt jedoch Präsenzpflicht.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Fällt die Entscheidung für eine Befreiung, so gilt diese für die gesamte Woche. Eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ist dann nicht möglich. Die Befreiung ist per Mail an die Adresse befreiung@ge-mittelkreis.de zu richten.

Jahrgangsstufen 8 bis 13
In den Jahrgangsstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich als Distanzunterricht erteilt.

Regelung zu Leistungsüberprüfungen
In dieser Woche sind Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen wie z. B. Kommunikationsprüfungen angesetzt. Für diese müssen die Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen. Nach dem Absolvieren der jeweiligen Leistungsüberprüfung werden die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, unmittelbar wieder nach Hause entlassen.

  • Die in dieser Woche anstehenden Klassenarbeiten in Jahrgangsstufe 8 entfallen.
  • Um den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, werden die Leistungsüberprüfungen, soweit es organisatorisch möglich ist, entweder in geteilten Gruppen oder in großen Räumen durchgeführt, sodass zusätzlich zur Maskenpflicht auch der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 8 – 10, die noch Arbeiten nachschreiben müssen, kommen hierfür am Mittwoch in der 3. und 4. Stunde zur Schule. Die notwendigen Rauminformationen erhalten die Schülerinnen und Schüler entweder über die Fachlehrerinnen und Fachlehrer oder über den Vertretungsbildschirm im Forum.

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Sonntag, 13.12.2020 12:00 Uhr

Erweiterung der Regelung zur Abholung von Materialien und Büchern:

Mitnahme von Büchern und anderen Materialien

Im Anschluss an eine Klassen- oder Kursarbeit können die Schülerinnen und Schüler ihre notwendigen Materialien für das häusliche Arbeiten mitnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Ablauf der Klassenarbeiten anderer Personen nicht gestört wird.

Für den Jahrgang 8, in dem keine Arbeiten mehr geschrieben werden und auch für andere Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht mehr aufgrund anderer Verpflichtungen aufsuchen müssen, besteht am Montag, 14.12.2020 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:40 Uhr die Möglichkeit, die Materialien aus der Schule zu holen.

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Samstag, 12.12.2020 10:30 Uhr

Bitte beachten Sie folgende organisatorische Abläufe:

Raumnutzung und Zeitplan für die Klassenarbeiten und Klausren

Entgegen einer ersten Ankündigung werden Kurs-, Klassenarbeiten und Klausuren NICHT IN DER SPORTHALLE sondern in den üblichen Unterrichtsräumen geschreiben. Dies ist notwendig, da die Sporthalle einerseits nicht geheizt ist und andererseits keine hinreichende Arbeitsruhe für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet weden kann. Die Schülerinnen und Schüler können zu ihren Terminen unmittelbar die Unterrichtsräume aufsuchen.

Der Zeitplan für die Kurs-, Klassenarbeiten und Klausuren ändert sich nicht. Klassenarbeiten werden zu den üblichen Unterrichtszeiten geschrieben.

Es gelten weiterhin die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Mitnahme von Büchern und anderen Materialien

Im Anschluss an eine Klassen- oder Kursarbeit können die Schülerinnen und Schüler ihre notwendigen Materialien für das häusliche Arbeiten mitnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Ablauf der Klassenarbeiten anderer Personen nicht gestört wird.

Für den Jahrgang 8, in dem keine Arbeiten mehr geschrieben werden und auch andere Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht mehr aufgrund anderer Verpflichtungen aufsuchen müssen, besteht am Montag, 14.12.2020 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:40 Uhr die Möglichkeit, die Materialien aus der Schule zu holen.

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Freitag, 11.12.2020 14 Uhr

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mittlerweile hat uns auch die offizielle Information des Schulministeriums zum angepassten Schulbetrieb ab dem 14. Dezember erreicht. Zusätzlich zur bereits bekannten Information, dass am 21. und 22. Dezember unterrichtsfrei ist, ergeben sich die folgenden Regelungen:

Jahrgangsstufen 5 bis 7
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Für alle Klassenarbeiten gilt jedoch Präsenzpflicht.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Fällt die Entscheidung für eine Befreiung, so gilt diese für die gesamte Woche. Eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ist dann nicht möglich. Die Befreiung ist per Mail an die Adresse befreiung@ge-mittelkreis.de zu richten.

Jahrgangsstufen 8 bis 13
In den Jahrgangsstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich als Distanzunterricht erteilt.

Regelung zu Leistungsüberprüfungen
In der kommenden Woche sind Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen wie z. B. Kommunikationsprüfungen angesetzt. Für diese müssen die Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen. Nach dem Absolvieren der jeweiligen Leistungsüberprüfung werden die Schülerinnen und Schüler unmittelbar wieder nach Hause entlassen.
Über die entsprechende Zeit- und Raumplanung, die allen relevanten Vorschriften entspricht, informieren wir rechtzeitig an dieser Stelle.

  • Die in der kommenden Woche anstehenden Klassenarbeiten in Jahrgangsstufe 8 entfallen.
  • Die für Montag angekündigten Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 10 finden zu den vorgesehenen Unterrichtszeiten statt und werden in der Sporthalle geschrieben. Die Kinder warten bitte mit entsprechendem Abstand vor der Sporthalle. Änderung: Klassenarbeiten und Klausuren werden in den üblichen Unterrichtsräumen geschrieben. 12.12. 10:30 Uhr
  • Rauminformationen zu den Klausuren am Montag folgen in Kürze.
  • Für die ab Dienstag anstehenden Klassenarbeiten werden wir hier einen weiteren Ramplan veröffentlichen.

Verlängerung der Weihnachtsferien
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese Informationen erst so kurzfristig mitteilen können.

Wir wünschen ein friedliches drittes Adventswochenende. Bleiben Sie gesund.

Die Schulleitung

 

Herbstgruß und Ausblick mit weiteren Informationen

Herbstgruß und Ausblick mit weiteren Informationen

Liebe Schulgemeinschaft,

weiterhin hat Corona uns fest im Griff und all unser Tun ist darauf ausgerichtet, gesund zu bleiben und gleichzeitig allen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei orientieren wir uns stets an unserem Leitbild:  „Zusammen leben und lernen, füreinander da sein“

Die nun anstehende Jahreszeit, mit kühlen Temperaturen und weniger Sonnenschein, macht das Leben auch ohne Corona anspruchsvoller. Mit der Pandemie wird es umso wichtiger, füreinander da zu sein und sich gegenseitig zu unterstützen.

Auf einen wichtigen Punkt zur Beachtung der Hygienevorschriften und der Maskenpflicht möchte ich an dieser Stelle besonders hinweisen:

Die Anzahl der den Schulen zur Verfügung stehenden Masken ist begrenzt. Zur Zeit geben wir täglich ca. 40 Masken aus den unterschiedlichsten Gründen zusätzlich aus. Ich bitte dringend darum, eigene Masken und auch eine Ersatzmaske mit in die Schule zu bringen, um so nur im absoluten Notfall auf eine zusätzliche Maske aus dem Sekretariat zurückgreifen zu müssen. Sollten weiterhin einzelne Personen wiederholt Masken aus dem Sekretariat benötigen, werden wir diese ggf. nach Hause schicken müssen, um sich eine eigene Maske zu besorgen.

Wir können uns glücklich schätzen, dass wir in der Schule bisher keinen positiven Covid-19-Fall zu verzeichnen hatten. Dennoch spüren alle, dass die Gefahr einer Ansteckung in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zunimmt. Die nun anstehenden Herbstferien geben uns ein wenig Zeit, innerschulisch durchzuatmen und sich privat etwas zu erholen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen schon an dieser Stelle erholsame und schöne Ferien.

Ihre Schulleitung der Gesamtschule Mittelkreis

(Markus Mühlenbeck, stellv. Schulleiter)

Es folgen nun weitere Hinweise zu unterschiedlichen, aktuellen Aspekten:

Wie geht es nach den Ferien weiter?  Was passiert im Falle einer – hoffentlich zu vermeidenden – teilweisen oder weitreichenderen Schulschließung

In zahlreichen Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Schülerinnen und Schüler, des Kollegiums, des Schulträgers und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen haben wir in den ersten Wochen dieses Schuljahres unsere Konzepte auf den Prüfstand gestellt, aufmerksam die geäußerten Bedenken und Wünsche aller aufgenommen und diese wiederum in den Schulalltag einfließen lassen.

Die Einhaltung der gemeinsam aufgestellten Grundsätze sowie der gesetzlichen Vorgaben stellt alle Personen vor große Herausforderungen. Nur die konsequente Beachtung der Regeln zum Hygieneschutz und der innerschulischen Verhaltensmaßnahmen kann dazu führen, sich selbst und seine Mitmenschen größtmöglich zu schützen und gesund zu bleiben.

Maßnahmen im Falle von quarantänebedingten Schließungen

Über die Verlinkung auf unserer Homepage finden Sie die stets gültigen allgemeinen Verhaltensvorgaben des Ministeriums. Sollte es an unserer Schule zu Formen der Schulschließung kommen, die nicht nur Einzelpersonen, sondern größere Gruppen wie Klassen oder Jahrgänge betreffen, orientieren wir uns beim Homeschooling an folgenden Grundsätzen:

  • Die Zeitstruktur des Unterrichtes bleibt erhalten, der Stundenplan behält seine Gültigkeit.

Dies liefert die von den Eltern gewünschte Orientierung an einer festen Zeitstruktur. Bei einer Teilschließung, die dazu führt, dass sowohl innerschulisch als auch häuslich unterrichtet werden müsste, ist dies zudem die einzige Möglichkeit, den Einsatz der Lehrkräfte für beide Unterrichtssituationen zu koordinieren.

  • Das grundlegende Tool zum gemeinsamen Unterricht ist das in moodle existierende Videomodul BigBlueButton.

Dieses Videotool steht jetzt unter Moodle zur Verfügung, sodass die Schülerinnen und Schüler mit nur einer Anmeldung alle notwendigen Plattformen erreichen können: Logineo und Moodle. In den letzten Wochen hat es sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für das Kollegium Schulungen gegeben, um die Nutzung dieser Plattformen zu trainieren.

  • Der Unterricht beginnt mit einer kurzen Videokonferenz der Lerngruppe mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer.

Nach Vorgaben des Ministerium sind die im Distanzlernen erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu bewerten. Um sicher stellen zu können, dass die Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist, soll der Unterricht daher immer zumindest mit einer kurzen Videokonferenz starten, sodass die Anwesenheit aller geprüft und das Lehren und Lernen besprochen und organisiert werden kann. Diese Videokonferenz kann – je nach Lernsituation – länger oder kürzer sein und wird individuell durch die Lehrkraft der Lerngruppe festgelegt. Das konkrete Vorgehen hängt dabei stark vom Alter der Schülerinnen und Schüler, deren Kompetenzen und der Lerngruppe ab.

  • Das Arbeitspensum orientiert sich an der Unterrichtsstruktur des Präsenzunterrichtes.

Mit den gemeinsamen Gesprächen im Rahmen der Videokonferenz kann mit der Lerngruppe das Arbeitspensum besprochen und reguliert werden, so wie es auch im Präsenzunterricht der Fall ist. Aufgaben des Unterrichts können im Gespräch terminiert oder im Rahmen der Bereitstellung des Materials auf Moodle festgelegt werden.

  • Moodlekurse organisieren den Unterricht

Die Moodleplattform der Gesamtschule Mittelkreis bleibt das zentrale Medium aller unterrichtlichen Prozesse. Die Bereitstellung der Materialien sowie andere den Unterricht betreffenden Prozesse erfolgen über diese Plattform.

  • Logineo liefert die Mailadressen und – in Verbindung mit den Artikeln auf der Homepage – den Informationskanal

Die Plattform Logineo liefert die Mailadressen für alle am Schulleben beteiligten Personen. Wichtige persönliche oder gruppenspezifische schulische Informationen werden über die Mailadressen verteilt. Es ist daher notwendig, den Maileingang regelmäßig – mindestens alle 24 Stunden – zu prüfen. Die Mailadressen sind dabei auch der Kommunikationskanal für die Eltern und nicht nur für die Kinder gedacht.
Allgemeine, die gesamte Schulgemeinschaft betreffende Informationen werden über unsere Homepage verbreitet.

  • Digitale Ausstattung der Schule

Mit dem Digitalpakt wurden den Schulen Gelder zur Verfügung gestellt, um die innerschulische digitale Struktur zu verbessern. Schon vor den Sommerferien hat die Gesamtschule Mittelkreis in Zusammenarbeit mit dem Schulträger das dazu notwendige Konzept geschrieben. Bisher konnte es durch den Schulträger jedoch noch nicht zu einer Beantragung der Gelder kommen, da die zu berücksichtigenden und vorgeschriebenen Verwaltungsvorgänge erst durchlaufen werden müssen.

  • Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Das Ministerium hat ein Programm aufgelegt, um den Schulen eine begrenzte Anzahl an digitalen Endgeräten zur Ausleihe an Schülerinnen und Schüler im Falle einer Quarantäne-bedingten Schließung zu ermöglichen. Leider stehen auch diese Geräte der Schule trotz unmittelbarer Beantragung noch nicht zur Verfügung. Sobald diese vorhanden sind, wird im Bedarfsfall eine Ausleihe der Geräte erfolgen.

  • Digitale Infrastruktur im häuslichen Umfeld

Sollte es im häuslichen Umfeld aufgrund fehlender technischer oder auch räumlicher Voraussetzungen zu Schwierigkeiten bei der Teilnahme am Distanzlernen kommen, schlägt das Ministerium die Einrichtung sogenannter „Study Halls“ vor. Dazu soll die Schule Räumlichkeiten, die eine Teilnahme am Distanzunterricht für Einzelpersonen ermöglichen, in begründeten Fällen zur Verfügung stellen. Inwiefern ein solches Angebot durch uns umgesetzt werden kann, bleibt vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen abzuwarten.

  • Elternsprechtag

Der über unseren Terminkalender angekündigte Elternsprechtag wird wie geplant an diesem Tag durchgeführt. Auch da wird es zum Schutz aller die Möglichkeit geben, diesen per Videokonferenz oder auch telefonisch durchzuführen. In jedem Fall wird es aber auch die Möglichkeit geben, bei Bedarf ein persönliches Gespräch zu führen. Über die genauen Abläufe und Anmeldeprozesse informieren wir Sie unmittelbar nach den Herbstferien.

Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen

Liebe Schulgemeinde,

vor den Sommerferien war der Unterricht in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie vor allem durch häusliches Lernen und geteilte Lerngruppen geprägt. Umso mehr freuen wir uns, ab dem Beginn des Schuljahres am 12. August wieder alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Mittelkreis weitestgehend entsprechend dem normalen Stundenplan unterrichten zu können. Die Rahmenbedingungen zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten regelt dabei ein Konzept des NRW-Bildungsministeriums. Übergeordnetes Ziel des Konzeptes ist es, das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Erziehung zu sichern und trotzdem den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht zu werden. Über die wichtigsten Regelungen informieren wir im Folgenden und bitten um Kenntnisnahme und Berücksichtigung:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Während des Unterrichts ist das Tragen der Maske am eigenen Sitzplatz nicht verpflichtend, wir bitten jedoch ausdrücklich darum, auch weiterhin freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für die Beschaffung der Masken sind die Eltern verantwortlich. Die Nutzung eines Visiers ist keine zulässige Alternative.
  • Beim Auftreten von Krankheitssymptomen ist entsprechend dem verlinkten Schaubild vorzugehen.
  • Darüber hinaus gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und weiteren Hinweise unserer Schule.
  • Die Mensa nimmt ihren Betrieb wieder auf. Informationen hierzu befinden sich auf der Seite unserer Mensa.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.
  • Liegen bei in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen relevante Erkrankung vor, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
  • Ist die Teilnahme am Präsenzunterricht aus einem der beiden zuvor aufgeführten Gründe nicht möglich, besteht die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Dies gilt auch, wenn der Schulbesuch durch eine Quarantänemaßnahme ausgeschlossen ist.
  • Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung inklusive der verpflichtenden Quarantänemaßnahmen zu beachten.
  • Installation und Nutzung der Corona-Warn-App werden dringend empfohlen.
  • Anders als vor den Sommerferien unterliegt auch Unterricht auf Distanz in vollem Umfang der Leistungsbewertung.

Wir wünschen allen ein frohes Wiedersehen, einen guten Schulstart und viel Erfolg bei der Erreichung der gesteckten Ziele.

Ihre/eure Schulleiterin

Dr. Karin Teetzmann

Hygieneregeln / weitere Hinweise

Schulinterne Regelungen: 
pdf-Dokumente zum Download und Bilder

Vorgehen beim Auftreten von Krankheitssymptomen​

Bitte befolgen Sie die Hinweise im verlinkten Schaubild.

 allgemeine Hinweise 

Bilder zur praktischen Umsetzung