Nachweis des Masernimpfschutzes

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

durch das neue Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 8 bis 14 IfSG) sind wir als Schule dazu verpflichtet, spätestens bis zum 31.07.2021 zu überprüfen, ob die Schülerinnen und Schüler unserer Schule über einen ausreichenden Schutz gegen Masern verfügen. Hierzu sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte geben Sie Ihrem Kind unmittelbar zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 15.03.2021 einen geeigneten Nachweis mit. Als Nachweis können die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

• Impfnachweis (in der Regel durch den Impfausweis oder eine andere ärztliche Bescheinigung)
• Immunitätsausweis (ärztliche Bescheinigung, in der Regel nach bereits durchlaufener Masern-Erkrankung)
• Kontraindikationsnachweis (ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation gegen eine Masern-Impfung besteht)
• Bestätigungsnachweis (Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat)

Die Klassenleitung wird Ihr Kind dazu auffordern, einen dieser Nachweise vorzulegen und dies in einer Liste vermerken. Oberstufenschülerinnen und -schüler legen den entsprechenden Nachweis bitte in ihren Tutorenkursen vor. Der Nachweis wird in der Schule nicht kopiert und über das Vorliegen eines Nachweises hinaus werden keine weiteren Daten erfasst.

Durch das Masernschutzgesetz besteht keine Impfpflicht, Sie sind allerdings zur Vorlage der entsprechenden Nachweise verpflichtet (vgl. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG).

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen
die Schulleitung

Coronabedingte Regelungen ab dem 15.03.2021

Coronabedingte Regelungen ab dem 15.03.2021

 

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle Jahrgangsstufen
Ab dem 15.03.2021 beginnt entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung für alle Jahrgangsstufen wieder der Präsenzunterricht.

Die Buslinien haben bereits seit dem 22.02.2021 ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen. Auch die Mensa bietet in den Pausen ihr bekanntes Frühstücksangebot an.

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, im Präsenzunterricht medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen.

 

Regelungen für die Sekundarstufe I

Um eine möglichst kontinuierliche Betreuung aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, erfolgt der Präsenzunterricht nach dem sogenannten Wechselmodell. Hierfür werden alle Klassen nach dem Alphabet in jeweils zwei gleich große Gruppen geteilt. Namenszusätze wie „van“ oder „de“ werden hierbei nicht berücksichtigt. Die entsprechende Einteilung entnehmen Sie bitte dem verlinkten Plan.

Alle Schülerinnen und Schüler der Gruppe A (erster Teil des Alphabets) werden in der Woche vom 15.03. bis zum 19.03. am Montag, Mittwoch und Freitag und in der Woche vom 22.03. bis zum 26.03. am Dienstag und Donnerstag im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet. Für diese erste Gruppe beginnt der Präsenzunterricht also am Montag, dem 15.03.2021.

Alle Schülerinnen der Gruppe B (zweiter Teil des Alphabets) werden in der Woche vom 15.03. bis zum 19.03. am Dienstag und Donnerstag und in der Woche vom 22.03. bis zum 26.03. am Montag, Mittwoch und Freitag im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet. Für diese zweite Gruppe beginnt der Präsenzunterricht also erst am Dienstag, dem 16.03.2021.

Vom Ministerium für Schule und Bildung erhielten wir die folgende Information: „Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird.“ Daher erfolgt der gesamte Unterricht im Klassenverband.

Eine Ausnahme hiervon stellt die Jahrgangsstufe 10 dar, da es sich um einen Abschlussjahrgang handelt. Für die Jahrgangsstufe 10 wird ab dem 15.03. die äußere Differenzierung wieder aufgenommen, um eine angemessene Vorbereitung auf den Schulabschluss zu ermöglichen.

Der Unterricht wird für alle Jahrgangsstufen durch die Lehrerinnen und Lehrer so gestaltet, dass beide Gruppen im Präsenzunterricht die gleichen Inhalte erarbeiten. An den Tagen ohne Präsenzunterricht bearbeiten die Schülerinnen und Schüler dann Übungsaufgaben, die sie im Präsenzunterricht erhalten haben. Das Wechselmodell führt dazu, dass innerhalb von zwei Wochen alle Schülerinnen und Schüler einmal jeden Wochentag im Präsenzunterricht erfahren haben.

Der Unterricht endet für die Sekundarstufe I um 13:10.

 

Regelungen für die Sekundarstufe II
Auch in der Sekundarstufe II findet der Unterricht nach dem oben aufgeführten Wechselmodell in geteilten Gruppen statt. Genauere Informationen werden durch die Oberstufenleitung bekanntgegeben. Die Gruppeneinteilung für die Jahrgangsstufen EF und Q1 kann ebenfalls dem verlinkten Plan entnommen werden. In der Jahrgangsstufe Q2 kommen die Schülerinnen und Schüler nur für diejenigen vier Fächer in die Schule, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen.

Kostümwettbewerb der SV: Siegerehrung

Liebe Mitschülerinnen und Mitschüler, 

wir waren von den Beiträgen zum diesjährigen Kostümwettbewerb absolut begeistert. Es gab so viele tolle Einsendungen und es ist uns wirklich schwer gefallen, die besten drei Kostüme zu prämieren: Eigentlich hättet ihr alle einen Preis verdient! So viele von euch waren kreativ, verrückt und einfallsreich mit witzigen Masken, toller Schminke und richtig guten Ideen.
Wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder auf gewohntem Wege unsere Sieger küren können, mit einer großen Party und viel Konfetti.  
Jetzt aber wollen wir den Siegern herzlich gratulieren: Ihr wart spitze! 

Alles Liebe und bleibt gesund, 

Eure SV 

Coronabedingte Regelungen ab dem 22.02.2021

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Abschlussjahrgänge
Ab dem 22.02.2021 wird der Präsenzunterricht wieder aufgenommen. Genauere Regelungen hierzu für die Abschlussjahrgänge 10, Q1 und Q2 werden unten aufgeführt. Die Buslinien nehmen pünktlich zum 22.02.2021 ihren regulären Betrieb wieder auf. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, im Präsenzunterricht medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen.

Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und EF
Für alle anderen Jahrgangsstufen (5 bis 9, EF) findet weiterhin kein Präsenzunterricht statt. Die bisher geltenden Regelungen zur Erteilung von Distanzunterricht bleiben für diese Jahrgangsstufen bestehen. Der Distanzunterricht orientiert sich am Stundenplan des Präsenzunterrichts. Hierfür werden unsere digitalen Systeme Logineo, Moodle und Teams genutzt.

Regelungen für die Jahrgangsstufe 10
Der Präsenzunterricht in der Jahrgangsstufe 10 findet nach dem regulären Stundenplan statt. Dabei müssen konstante Lerngruppen gebildet werden. Maßnahmen äußerer Differenzierung, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, sind daher im Präsenzunterricht an der Gesamtschule Mittelkreis ausgesetzt. Der Unterricht findet im Klassenverband statt. Abweichend hiervon wird immer montags weiterhin Distanzunterricht durchgeführt, um den Wahlunterricht (WPI, WU) in differenzierten Kursen zu ermöglichen. Erster Unterrichtstag mit Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe 10 ist daher Dienstag, der 23.02.2021.
In den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung (Deutsch, Englisch, Mathematik, Chemie) tritt an die Stelle der bisherigen äußeren Differenzierung in G-Kurse und E-Kurse eine Binnendifferenzierung in eine G-Ebene und eine E-Ebene innerhalb des Klassenverbandes. Vor der zentralen Abschlussprüfung (ZP10) wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nur noch eine Klassenarbeit geschrieben. Bezüglich des Inhalts dieser Klassenarbeit sprechen sich alle in der Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrkräfte eines Faches ab, sodass je nach Leistungsebene für alle Schülerinnen und Schüler gleiche Voraussetzungen gewährleistet sind.
Jeder Klasse sind ein eigener Eingang, ein großer Unterrichtsraum, eigene Toiletten und ein eigener Pausenbereich zugewiesen. Die Zuweisung kann der entsprechenden Übersicht entnommen werden, die hier im Laufe des Tages ergänzt wird. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, können dieses direkt vor dem zugewiesenen Eingang abstellen.
Da derzeit keine Versorgung durch die Mensa gewährleistet werden kann, endet der von Dienstag bis Freitag stattfindende Präsenzunterricht der Jahrgangsstufe 10 nach der 6. Stunde.

Regelungen für die Qualifikationsphase
Der Präsenzunterricht in der Qualifikationsphase findet nach dem regulären Stundenplan statt. Nähere Informationen hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe über die entsprechenden Moodlekurse. Für alle Oberstufenkurse stehen jeweils zwei Unterrichtsräume zur Verfügung, um entsprechende Mindestabstände zu gewährleisten. Die Raumzuweisung wird im Laufe des kommenden Tages entsprechend aktualisiert.

Raumzuweisungen ab dem 22.2.2021

 

Information: privater Sponsorenlauf der Q1

Run4abi – Run4pets

Laufen-Spenden-Feiern

In Zeiten von Corona kann man sich das Feiern so gar nicht mehr vorstellen…

Wir, die Q1, bieten diesem Unvorstellbaren jedoch die Stirn und planen trotzdem bereits eifrig unseren Abschlussball, der im Sommer 2022 stattfinden soll – hoffentlich in gewohnter Form!

Nach 13 Schuljahren möchten wir der Schule mit einer Feier, einem unvergesslichen Ball „Tschüss“ sagen. Wir wollen uns sowie Eltern und Lehrkräfte für die Mühen in all den Jahren und den ganz besonders anstrengenden Endspurt „mit Maske und auf Distanz“ belohnen.

Für einen solchen Ball werden schon weit im Voraus Gelder gesammelt. In der Vergangenheit, also vor Corona, organisierten die angehenden Abiturienten Vorabibälle, Kuchenverkäufe etc.
Da dies in der aktuellen Situation nicht möglich ist, wurden wir zum Umdenken gezwungen:

Unter dem Slogan Run4abi-Run4pets wurde nun ein Sponsorenlauf organisiert, der vom 17.02.2021 bis zum 11.04.2021 stattfindet und coronakonform ablaufen soll. Hierbei werden wir, die Schülerinnen und Schüler der Q1, so viele Kilometer wie möglich mit Laufschuhen zurücklegen.
Alternativ kann das auch auf Inlineskates oder mit dem Fahrrad erfolgen.
Die gesamten Kilometer werden digital mit einer Lauf-App gesammelt und dokumentiert.
Einige Unternehmen haben sich bereits bereit erklärt, den Lauf mit Geldbeträgen pro gelaufenem Kilometer oder einem Festbetrag zu sponsern.

Die so gesammelten Einnahmen kommen jedoch nicht nur unserem Abiball zu gute.
Auch das Tierheim in Kranenburg möchten wir mit diesem Lauf unterstützen, indem wir 20% der Spenden an das Tierheim geben. Unter der Pandemie leiden nämlich aufgrund zurückgegangener Spendenbereitschaft auch unsere vierbeinigen Freunde und brauchen dringend Unterstützung.
Besonders freuen wir uns daher, MERA-pedfood aus Kevelar bereits jetzt schon als Sponsor auf unserer Seite zu haben.

Ein dritter Aspekt neben der Finanzierung des Abiballs und der Unterstützung des Tierheims in Kranenburg ist auch unsere Gesundheit!
Bewegung und gemeinschaftliche Aktivität in diesen speziellen Zeiten sind ein Lichtblick, eine Abwechslung, eine Herausforderung! Wir möchten dem ständigen Sitzen im „homeschooling“ entgegenwirken und wieder mehr für unsere Gesundheit tun.

Ein Probelauf, der am Karnevalswochenende stattfand (12. – 13.02.2021), brachte bereits ein kleines Startkapital ein, das von privaten Sponsoren der Schülerinnen und Schüler (Eltern, Verwandte, Freunde) gespendet wurde. Trotz der Witterung kamen bei eisiger Kälte 450 gelaufene Kilometer zustande.

Für den nun folgenden Hauptlauf vom 17.02.2021 bis zum 11.04.2021 stehen wir angehende Abiturienten (2022) nun wieder euphorisch in den Startlöchern und sind bereit für Großes.

Felix Strodt

 

Wenn Sie mehr über diesen Sponsorenlauf erfahren wollen, können Sie sich über unseren Facebook-oder Instagram-Account: „run4abi“ informieren oder uns per E-Mail gesamtschuleabitur2022@gmx.de kontaktieren.
Wenn Sie uns und das Tierheim in Kranenburg finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns sehr über ihre Spende:

https://paypal.me/pools/c/8wYt4rJAHn oder

Sparkasse Goch/Kevelar/Weeze
Girokonto: Guido Bäcker
IBAN: DE84 3225 0050 0700 5761 68

Beratungsangebot in Corona-Zeiten

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

auf der einen Seite ist man vielleicht froh über freie Zeit und Entschleunigung. Auf der anderen Seite gibt es auch Sorgen, Langeweile und Schwierigkeiten, den ungewohnten Alltag zu schaffen.

Auch wenn ihr euch nicht jeden Tag in der Schule seht, bleiben wir eine Gemeinschaft. Dazu gehört auch, dass wir im Rahmen der Schulsozialarbeit und als Beratungslehrer weiter für euch da sind. Ihr könnt uns von montags bis freitags auf folgenden Wegen erreichen:

 

Schulsozialarbeit/ Frau Kösters Festnetz: 02823 – 4199793
  Mobil: 0178 – 6151032
  Mail: d.koesters@anna-stift.de
Beratungslehrerin/ Frau Bluhm Mail: maria.bluhm@ge-mittelkreis.de
Beratungslehrer/ Herr Eling Mail: heiner.eling@ge-mittelkreis.de

 

Oder ihr bittet im Sekretariat oder bei eurem Klassenlehrer/ eurer Klassenlehrerin um einen Rückruf. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei euch!

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Für euch als Schülerinnen und Schüler ergeben sich vielleicht folgende Fragen:

  • Was kann ich tun, wenn mir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt?
  • Wie kann ich mich weiterhin zum Lernen zu Hause motivieren?
  • Wie geht es mit der Schule zukünftig weiter?
  • Wie kann ich mit meinen Freunden in Kontakt bleiben, ohne sie zu treffen?
  • Ich gerate mit meinen Eltern und/oder Geschwistern immer häufiger aneinander. Was kann ich tun?

Sie als Eltern beschäftigen sich möglicherweise mit folgenden Themen und Fragen:

  • Wie gehe ich mit der andauernden Schulschließung und fehlenden Betreuung meiner Kinder um?
  • Wie schaffe ich es Arbeit/Homeoffice, Betreuung und Lernen meiner Kinder weiterhin zu organisieren?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein Kind den vorgegebenen Lernstoff bewältigt?
  • Welche Möglichkeiten der Beratung gibt es bei familiären Krisen, Erziehungsproblemen und/oder anderen persönlichen Notlagen, die sich durch die aktuelle Ausnahmesituation ergeben?

Für all diese und weitere Fragen und Themen könnt ihr/können Sie gerne Kontakt aufnehmen. Gemeinsam können wir nach möglichen Lösungswegen suchen oder auf Wunsch vermitteln wir an eine geeignete Beratungsstelle weiter. Alle Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Wir wünschen euch und Ihnen alles Gute, kommen Sie gesund durch diese schwierige Zeit.

Herzliche Grüße

Daniela Kösters – Maria Bluhm – Heiner Eling