Coronabedingte Regelungen ab dem 01.02.2021

Freitag, 29.01.2021

Präsenzunterricht bis zum 12.02. ausgesetzt
Entsprechend der gestrigen Mitteilung des Schulministeriums findet bis zum 12. Februar 2021 kein Präsenzunterricht statt. Es wird daher weiterhin grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen Distanzunterricht erteilt. Die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen. Der Distanzunterricht orientiert sich am Stundenplan des Präsenzunterrichts. Hierfür werden unsere digitalen Systeme Logineo, Moodle und Teams genutzt.

Passwortanfragen zu den Systemen Logineo und Office 365 senden Sie bei Bedarf bitte an die Adresse logineo@ge-mittelkreis.de und geben dabei an, für welches System ein Passwort angefragt wird. Der Versand des Passwortes erfolgt dann auf die persönliche Logineo-Schulmailadresse (z.B. max.mustermann@ge-mittelkreis.de)

Freitag, 08.01.2021, 14:00 Uhr

Ergänzend zur gestrigen Mitteilung erhalten Sie im folgenden weitere wichtige Informationen.

Betriebspraktika in den Jahrgangsstufen 9 und 11
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 11 haben die Möglichkeit, mit Einverständnis der Betriebe ihr Praktikum wie geplant zu absolvieren. Damit für diese Schülerinnen und Schüler keine Nachteile entstehen, wird der Distanzunterricht für die übrigen Schülerinnen und Schüler so gestaltet, dass in der Zeit des Praktikums keine neuen Inhalte erarbeitet werden, sondern Inhalte aus dem vergangenen Halbjahr wiederholt und vertieft werden. Über die Lernplattform Moodle haben auch Schülerinnen und Schüler im Praktikum die Möglichkeit, auf die Materialien zuzugreifen. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, ob die Jugendlichen am Distanzunterricht oder – sofern dies möglich ist – am Praktikum teilnehmen sollen.

Abholung von Materialien
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5, 6 und 7 haben am Montag (11.01.2021) in der Zeit von 13:30 bis 15:30 die Möglichkeit, ihre Materialien, die sie nicht bereits vor den Ferien mit nach Hause nehmen konnten, in den Klassenräumen abzuholen. Für alle übrigen Jahrgangsstufen bestand diese Möglichkeit bereits vor den Weihnachtsferien.
 
Arbeitsstunden
Die Arbeitsstunden in der Sekundarstufe I sind in der Zeit des Distanzunterrichts vor allem für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Klassenleitungen vorgesehen.
 

Donnerstag, 07.01.2021, 14:00 Uhr

Wie bereits aus der Pressekonferenz der Schulministerin Gebauer zu erfahren war, ergeben sich aufgrund der weiterhin hohen Corona-Fallzahlen wesentliche Änderungen für den Schulbetrieb ab dem 11.01.2021. Über die konkreten Regelungen wurden wir als Schule heute Mittag per Mail informiert. Die wichtigsten Informationen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Präsenzunterricht bis zum 31.01. ausgesetzt
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Ab Montag, dem 11. Januar 2021, wird grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen Distanzunterricht erteilt. Wie bereits in der Zeit vor den Weihnachtsferien orientiert sich der Distanzunterricht am Stundenplan des Präsenzunterrichts. Hierfür werden unsere digitalen Systeme Logineo und Moodle genutzt. Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastung der Familien versuchen wir bei der Gestaltung des Distanzunterrichtes den Aufgabenumfang angemessen zu gestalten.

Betriebspraktika in den Jahrgangsstufen 9 und 11
Anstelle der Betriebspraktika findet in den Jahrgangsstufen 9 und 11 verpflichtend Distanzunterricht nach Plan statt.
Abweichend hiervon können auf Wunsch der Eltern und bei dem Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Betriebspraktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden.
Das schriftliche Einverständnis des Betriebs richten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 bitte an Frau Förster-Janßen (sonja.foersterjanssen@ge-mittelkreis.de) und die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 an Herrn Riße (hanno.risse@ge-mittelkreis.de).

Weitere allgemeine Hinweise:

Programm „Sofortausstattung“ des Schulministeriums – Ausleihe mobiler Endgeräte

Unter dem Begriff „Sofortausstattung“ hat das Schulministerium allen Schulträgern und damit auch den Schulen mobile Endgeräte zur Ausleihe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Distanzlernen zur Verfügung gestellt.
 
Aus der Presse konnten Sie entnehmen, dass auch die Schule unseres Schulträgers, dem Zweckverband Gesamtschule Mittelkreis, Leihgeräte erhalten hat.
 
Durch die schulische Administration sind dieses Geräte, bei denen es sich um iPads handelt, für den Einsatz vorbereitet worden. Dabei wurden die Geräte so konfiguriert, dass sie auch im häuslichen Umfeld ausschließlich für den schulischen Einsatz benutzt werden können. Die für das Lernen relevanten Prozesse sind möglich, darüber hinaus gehende Einsätze sind entsprechend eingeschränkt.
 
Die durch das Schulministerium in der `Richtlinie Sofortausstattung` definierten Vorgaben sehen vor, dass eine Ausgabe der Geräte nur in Verbindung mit einer Ausleihvereinbarung erfolgen darf. Diese Ausleihvereinbarung wird mit dem Schulträger getroffen und lediglich durch die Schule organisatorisch umgesetzt.
Da der Schule eine solche Ausleihvereinbarung des Schulträgers noch nicht vorliegt, ist eine unmittelbare Ausleihe der Geräte zur Zeit leider noch nicht möglich. Die zur Ausleihe notwendige Vereinbarung soll der Schule aber unmittelbar zur Verfügung gestellt werden.
 
Wer kann ein Geräte erhalten?
 
Das Ausstattungsprogramm gibt den Schulen keine Kriterien zur Ausgabe an die Hand. Es obliegt somit der Schule, über die Ausgabe der Geräte zu entscheiden.
 
Da die Anzahl der Gerät nur für eine geringe Anzahl an Schülerinnen und Schüler ausreichen wird, muss durch die Schule eine Bedürftigkeit erfasst werden. Dies stellt die Schule vor eine schwierige Aufgabe, der wir dennoch gerecht werden wollen.
 
In den nächsten Tagen werden die ihren Kindern vertrauten Klassenleitungen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung erfassen, wo die Notwendigkeit zur Unterstützung der Umsetzung des Distanzlernens besonders dringlich ist. Wir hoffen, mit der Anzahl unserer Geräte all diese Fälle hinreichend versorgen zu können.
 
Ein Hinweis zum Schluss:
 
Das Sofortprogramm dient dazu, auf die jetzige außergewöhnliche Situation in den Schulen zu reagieren und dazu beizutragen, möglichst allen Schülerinnen und Schülern gleiche Lernbedingungen zu schaffen.
 
Das Sofortprogramm wird nicht die Frage nach einer zukünftigen digitalen Ausstattung von Schülerinnen und Schülern im schulischen Umfeld klären können. Zu diesem Zweck sollte das Programm auch nicht instrumentalisiert und daran eine grundsätzliche Diskussion zu Digitalisierungsprozessen in Schule entfacht werden.
 
Wir werden als Schule versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen eine möglichst gerechte Verteilung der Geräte zu finden und so den größten Schwierigkeiten während des Distanzlernens zu begegnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Markus Mühlenbeck (Stellv. Schulleiter)