Liebe Schulgemeinde,

vor den Sommerferien war der Unterricht in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie vor allem durch häusliches Lernen und geteilte Lerngruppen geprägt. Umso mehr freuen wir uns, ab dem Beginn des Schuljahres am 12. August wieder alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Mittelkreis weitestgehend entsprechend dem normalen Stundenplan unterrichten zu können. Die Rahmenbedingungen zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten regelt dabei ein Konzept des NRW-Bildungsministeriums. Übergeordnetes Ziel des Konzeptes ist es, das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Erziehung zu sichern und trotzdem den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht zu werden. Über die wichtigsten Regelungen informieren wir im Folgenden und bitten um Kenntnisnahme und Berücksichtigung:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Während des Unterrichts ist das Tragen der Maske am eigenen Sitzplatz nicht verpflichtend, wir bitten jedoch ausdrücklich darum, auch weiterhin freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für die Beschaffung der Masken sind die Eltern verantwortlich. Die Nutzung eines Visiers ist keine zulässige Alternative.
  • Beim Auftreten von Krankheitssymptomen ist entsprechend dem verlinkten Schaubild vorzugehen.
  • Darüber hinaus gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und weiteren Hinweise unserer Schule.
  • Die Mensa nimmt ihren Betrieb wieder auf. Informationen hierzu befinden sich auf der Seite unserer Mensa.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.
  • Liegen bei in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen relevante Erkrankung vor, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
  • Ist die Teilnahme am Präsenzunterricht aus einem der beiden zuvor aufgeführten Gründe nicht möglich, besteht die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Dies gilt auch, wenn der Schulbesuch durch eine Quarantänemaßnahme ausgeschlossen ist.
  • Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung inklusive der verpflichtenden Quarantänemaßnahmen zu beachten.
  • Installation und Nutzung der Corona-Warn-App werden dringend empfohlen.
  • Anders als vor den Sommerferien unterliegt auch Unterricht auf Distanz in vollem Umfang der Leistungsbewertung.

Wir wünschen allen ein frohes Wiedersehen, einen guten Schulstart und viel Erfolg bei der Erreichung der gesteckten Ziele.

Ihre/eure Schulleiterin

Dr. Karin Teetzmann