Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach hoffentlich erholsamen Osterferien möchten wir Sie bzw. euch hiermit über den Schulbetrieb ab Montag, dem 12.4.2021 informieren.
Sicherlich haben Sie bereits über die Medien erfahren, dass die Landesregierung entschieden hat, dass in der Woche nach den Osterferien hauptsächlich Distanzunterricht stattfinden wird.
Auf der Grundlage der Schulmail des MSB NRW vom 8.4.2021 heißt das für uns konkret Folgendes:

  • Für die Q2 findet Präsenzunterricht statt, der der Prüfungsvorbereitung gilt. Der Unterricht der Q2 umfasst ausschließlich die Abiturkurse.
  • Auch der Unterricht in der Q1 wird in Präsenzform erteilt. Weitere Informationen hierzu wurden bereits über die Oberstufenleitung mitgeteilt.
  • Der Unterricht des zehnten Jahrgangs erfolgt in bewährtem Wechselunterricht wie vor den Osterferien.
    (Einteilung: siehe verlinktes Dokument)
  • Für alle übrigen Jahrgänge wird nach bewährtem Muster Distanzunterricht erteilt, so wie es ihn bereits vor der Wechselunterrichtsphase vor den Osterferien gab.

Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen werden zweimal wöchentlich an Coronaselbsttests teilnehmen, um die Schule besuchen zu können. Die Testung erfolgt in der Regel in der ersten Unterrichtsstunde. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19.4.2021 informieren wir so bald wie möglich.

Zum Thema Beratung (Gestaltung des Elternsprechtages, Lern- und Förderempfehlungen) erfolgen Informationen in Kürze.

Wir wünschen trotz aller Misslichkeiten einen guten Wochenstart!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karin Teetzmann
Schulleiterin

Von Wüstenschiffen und Baumkronen – dem Rätsel der Sprachbilder auf der Spur

Auch der Distanzunterricht kann Kreativität fördern und Spaß machen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 6a und 6c haben sich im Zuge der Unterrichtsreihe „Wind und Wetter – Gedichte verstehen, vortragen und schreiben“ auch mit der bildhaften Sprache in Gedichten (Metaphern, Vergleiche und Personifikationen) beschäftigt und Bilderrätsel zu diesen Sprachbildern erstellt.
In der folgenden Galerie sind einige Beispiele zum Mitraten zusammengestellt:

Erneut erfolgreiche Teilnahme am Quiz „Wirtschaftswissen im Wettbewerb“

Am 23.03.2021 besuchten Herr Hasenohr und Herr Schulte als Vertreter der Wirtschaftsjunioren im Kreis Kleve die Gesamtschule Mittelkreis, um unserem Schüler Laas Bongers aus der Klasse 9e die erfreuliche Nachricht zu überbringen, dass er beim Schüler*innenquiz „Wirtschaftswissen im Wettbewerb“ den 3. Platz auf Kreisebene erreicht hat.

Schon zum 3. Mal in Folge konnte ein Vertreter bzw. eine Vertreterin unserer Schule in diesem Wettbewerb, bei dem die Jugendlichen unter anderem Fragen aus den Themenbereichen Wirtschaft, Digitalisierung und Finanzen beantworten müssen, diesen besonderen Erfolg verzeichnen.

In Anwesenheit unserer Schulleiterin Frau Dr. Teetzmann und der betreuenden Fachlehrerin Frau Wandrey überreichten die Vertreter der Wirtschaftsjunioren unserem Schüler eine Urkunde und Einkaufsgutscheine.

Auch wir gratulieren Laas ganz herzlich zu diesem Erfolg. Vonseiten der Schule erhielt er als Wertschätzung seiner Leistung ein vom Förderverein finanziertes Buch.

Tapas culturales

¡Hola a todos/as!

In den kommenden Monaten hat sich der DELE-Kurs etwas Besonderes für euch überlegt.
Wir möchten spanische Traditionen, Kuriositäten, sprachliche Feinheiten und vieles mehr mit euch teilen.
Unsere erste “tapa“ handelt von einem Fest, das auch in Goch sehr beliebt ist. Didem, Amalia und Nele Marie wünschen viel Spaß.

Un saludo
El curso DELE

Nachweis des Masernimpfschutzes

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

durch das neue Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 8 bis 14 IfSG) sind wir als Schule dazu verpflichtet, spätestens bis zum 31.07.2021 zu überprüfen, ob die Schülerinnen und Schüler unserer Schule über einen ausreichenden Schutz gegen Masern verfügen. Hierzu sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte geben Sie Ihrem Kind unmittelbar zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 15.03.2021 einen geeigneten Nachweis mit. Als Nachweis können die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

• Impfnachweis (in der Regel durch den Impfausweis oder eine andere ärztliche Bescheinigung)
• Immunitätsausweis (ärztliche Bescheinigung, in der Regel nach bereits durchlaufener Masern-Erkrankung)
• Kontraindikationsnachweis (ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation gegen eine Masern-Impfung besteht)
• Bestätigungsnachweis (Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat)

Die Klassenleitung wird Ihr Kind dazu auffordern, einen dieser Nachweise vorzulegen und dies in einer Liste vermerken. Oberstufenschülerinnen und -schüler legen den entsprechenden Nachweis bitte in ihren Tutorenkursen vor. Der Nachweis wird in der Schule nicht kopiert und über das Vorliegen eines Nachweises hinaus werden keine weiteren Daten erfasst.

Durch das Masernschutzgesetz besteht keine Impfpflicht, Sie sind allerdings zur Vorlage der entsprechenden Nachweise verpflichtet (vgl. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG).

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen
die Schulleitung