Bundesgesundheitsminister rät:

Bundesgesundheitsminister rät:

 

Aufgrund anhaltend hoher Inzidenzzahlen rät der Bundesgessundheitsminister:

„Bitte tragen Sie freiwillig Masken in Innenräumen.“

(https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/maskenpflicht-lauterbach-bitte-tragen-sie-freiwillig-masken-in-innenraeumen/28221110.html)

Auch wir bitten darum, in Innenräumen freiwillig eine Maske zu nutzen und so weiterhin zum Schutz aller beizutragen.

Schokoticket – Umstellung der Verfahrensweise auf Online-Dienst

Schokoticket – Umstellung der Verfahrensweise auf Online-Dienst

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, Sehr geehrte Fahrschüler/innen,

Ihr Kind nutzt / Sie nutzen für das laufende Schuljahr das durch die NIAG Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG – Busreisen Look ausgehändigte Schokoticket.Bisher sind Sie von mir jährlich angeschrieben worden mit der Bitte, den übersandten Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden.Mit dem Schuljahr 2022/2023 wird dieses Verfahren auf ein Online-Procedere umgestellt. Damit kommen wir den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes nach. Einen Papiervordruck nebst Anschreiben wird es daher nicht mehr geben.

Was bedeutet dies für Sie konkret?

Mittels des nachfolgenden Links gelangen Sie auf ein Online-Portal, auf dem Sie

a) Änderungen mitteilen können (z. B. Wohnortwechsel, Schulwechsel)

b) Ihre Rückmeldung für einen Weiterbezug bzw. Kündigung des Schokotickets melden können

Damit rechtzeitig für das Schuljahr 2022/2023 die Anspruchsvoraussetzungen gemäß Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) durch mich geprüft werden können, und der von Ihnen ggf. zu tragende monatliche Eigenanteil festgelegt werden kann, bitte ich Sie, bis zum 22. April 2022 unter dem nachfolgenden Link den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten zu stellen.

Sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, behält das Schokoticket weiterhin Gültigkeit und kann auch im Schuljahr 2022/2023 genutzt werden.

Der Link lautet: https://formulare.krzn.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/621df0f24d06d113b46c1166

Für Rückfragen stehe ich Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Für den Schulträger erteilt Auskunft: Frau Janßen, Tel: 02823 320256,  E-Mail: dagmar.janssen@goch.de

Zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler – Bildungsgutscheine

Zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler – Bildungsgutscheine

Zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler – Bildungsgutscheine

Aus dem Programm des Schulministeriums NRW „Aufholen nach Corona“ stehen den Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Mittelkreis sogenannte Bildungsgutscheine zur Verfügung. (https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine)

Die Möglichkeit, über Bildungsgutscheine eine individuelle Förderung zusätzlich zur schulischen und sonstigen bereitgestellten Förderung zu erhalten, ist ein wichtiger Programmbaustein beim Ausgleich pandemiebedingter Lernrückstände. (https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine)

Bildungsgutscheine sind als zusätzliches Angebot für Schülerinnen und Schüler gedacht (…). Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten Bildungsgutscheine, die sie für individuelle Förderung in Kernfächern und Kernkompetenzen an Schülerinnen und Schüler ausgeben können. Die Schulen entscheiden, welche Schülerinnen und Schüler Bildungsgutscheine erhalten. (https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine)

Wie kann ich an der Gesamtschule Mittelkreis einen Bildungsgutschein beantragen?

Die Bildungsgutscheine werden an unserer Schule bei den Klassenleitungen beantragt. Dazu reicht es aus, die Klassenleitungen anzusprechen und um einen Bildungsgutschein zu bitten.

Wie erhalte ich meinen Bildungsgutschein?

Den beantragten Bildungsgutschein erhalten die Schülerinnen und Schüler über ihre Klassenleitung.

Wo kann ich den Bildungsgutschein einlösen?

Die Bildungsgutscheine können nur bei zertifizierten Anbietern eingelöst werden. Im Umfeld der Schule sind dies folgende Institutionen:

– Studienkreis https://www.studienkreis.de

– Schülerhilfe https://www.schuelerhilfe.de

– Fachpraxis Logopädie Kleve https://fachpraxis-logopaedie.de/

Wie lange sind die Bildungsgutscheine gültig?

Innerhalb von zwei Monaten muss der Bildungsgutschein bei einem Anbieter eingereicht werden, ansonsten verliert dieser seine Gültigkeit. Das Verfallsdatum ist auf dem Bildungsgutschein eingetragen.

Wie viele Gutscheine kann ich beantragen?

Da die Anzahl der Gutschein begrenzt ist, kann es pro Person max. einen Bildungsgutschein geben.

Weitere Informationen zu den Bildungsgutscheinen finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine

Hygienemaßnahmen zum Schulstart 21/22

Folgende Maßnahmen zur Hygiene gelten an der Gesamtschule Mittelkreis ab dem 18.8.2021:

Neben dem allgemein gültigen Hygienekonzept der Schule gelten insbesondere die Vorgaben der jeweils gültigen Coronaschutz- und Cornabetreuungsverodrdnung. Alle dort getroffenen Regelungen sind verbindlich.

Auf folgende Regelungen ist darüber hinaus in besonderer Weise zu achten:

Testungen

Die zweimal wöchentlich stattfindenden Selbsttests der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer werden fortgeführt. Geimpfte oder genesene Personen müssen einen geeigneten Nachweis vorlegen, um von der Testung befreit zu werden.

Händedesinfektion

Bei Betreten des Gebäudes sind die Hände an den angebrachten Desinfektionsspendern zu desinfizieren.

Mund-Nase-Schutz

Innerhalb der schulischen Gebäude ist stets eine medizinische Mund-Nase-Maske zu tragen.
Zur Aufnahme von Speisen oder Getränken darf die Maske ausschließlich bei Einhaltung der Abstandsregelung (1,5 m) kurzzeitig abgenommen werden.

Lüftung

Die Unterrichtsräume sind mindestens alle 20 Minuten ausreichend durch Querlüftung zu belüften. In einigen Räumen stehen CO2-Ampeln zur Verfügung, die zusätzlich Auskunft über die Luftqualität geben.

Rückverfolgbarkeit

Zur Rückverfolgbarkeit von Kontakten wird für jeden Unterricht durch die Lehrkräfte ein Sitzplan erstellt.

Fachunterricht mit besonderen Anforderungen

Für den Fachunterricht mit besonderen Anforderungen (Sportunterricht, Musikunterricht u.a.m.) gelten die jeweils gültigen Vorgaben des Schulministeriums (siehe Verlinkung auf der Home-Seite).

Weiterhin gelten bereits bestehende Vorgaben fort:

Niemals krank zur Schule kommen

Sollten Krankheitssymptome auftreten, ist entsprechend dem Schaubild unter folgender Adresse vorzugehen: https://www.gesamtschule-mittelkreis.de/wp-content/uploads/2020/09/Erkrankung-Kind-Schaubild.pdf

Keine anderen Menschen anhusten, anniesen u.a.m.

Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das dann sofort in den Müll geworfen wird. Anschließend Hände waschen.

Keine gemeinsame Nutzung von Gegenständen (z.B. Stifte, Handys, Geschirr)

Auf ein Handy schaut immer nur EINE Person.
Kein gemeinsames Essen/Trinken, Trinken nur aus der eigenen Flasche.

Regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Seife, mindestens 20-30 Sekunden.

In allen Räumen oder in den in unmittelbarer Nähe befindlichen Sanitären Einrichtungen stehen Seifenspender und Papierhandtücher zur Reinigung der Hände zur Verfügung.

Mensabetrieb

Der Mensabetrieb wird in weiten Teilen wieder aufgenommen. Die dort geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen sind vor Ort beschildert.

Einsatz von Deosprays mit Treibgasen an der Gesamtschule verboten

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

bereits im letzten Schuljahr hat die Schulkonferenz – das höchste Mitbestimmungsgremium der Schule bestehend aus SchülerInnen-, Eltern- und LehrerInnenvertretungen – den Einsatz von Deosprays mit Treibgasen verboten.

Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf diese Regelung hinweisen und dringend um Einhaltung bitten. Bei einer Missachtung dieser Regel ist es im Rahmen des Sportunterrichtes zu einem Zwischenfall gekommen, der den Einsatz eines Krankenwagens hat notwendig werden lassen.

Immer häufiger kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche auf diese Sprays allergisch reagieren. Im Sinne des Gesundheitsschutzes aller bitte ich um Verständnis für diese Regelung und darum, alternative Mittel wie Deoroller oder Pumpsprays zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mühlenbeck

Stellv. Schulleiter