Per Mail des Schulministeriums wurde uns heute die folgende Information bekanntgegeben:
„Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:
Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.“
Abgesehen von dieser Änderung gelten weiterhin die bereits bekanntgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb.