Per Mail des Schulministeriums wurde uns heute die folgende Information bekanntgegeben:

„Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Abgesehen von dieser Änderung gelten weiterhin die bereits bekanntgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb.

Gesamtschule Mittelkreis
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