Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, Sehr geehrte Fahrschüler/innen,

Ihr Kind nutzt / Sie nutzen für das laufende Schuljahr das durch die NIAG Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG – Busreisen Look ausgehändigte Schokoticket.Bisher sind Sie von mir jährlich angeschrieben worden mit der Bitte, den übersandten Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden.Mit dem Schuljahr 2022/2023 wird dieses Verfahren auf ein Online-Procedere umgestellt. Damit kommen wir den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes nach. Einen Papiervordruck nebst Anschreiben wird es daher nicht mehr geben.

Was bedeutet dies für Sie konkret?

Mittels des nachfolgenden Links gelangen Sie auf ein Online-Portal, auf dem Sie

a) Änderungen mitteilen können (z. B. Wohnortwechsel, Schulwechsel)

b) Ihre Rückmeldung für einen Weiterbezug bzw. Kündigung des Schokotickets melden können

Damit rechtzeitig für das Schuljahr 2022/2023 die Anspruchsvoraussetzungen gemäß Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) durch mich geprüft werden können, und der von Ihnen ggf. zu tragende monatliche Eigenanteil festgelegt werden kann, bitte ich Sie, bis zum 22. April 2022 unter dem nachfolgenden Link den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten zu stellen.

Sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, behält das Schokoticket weiterhin Gültigkeit und kann auch im Schuljahr 2022/2023 genutzt werden.

Der Link lautet: https://formulare.krzn.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/621df0f24d06d113b46c1166

Für Rückfragen stehe ich Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Für den Schulträger erteilt Auskunft: Frau Janßen, Tel: 02823 320256,  E-Mail: dagmar.janssen@goch.de