Maskenpflicht nach den Herbstferien

Per Schulmail vom 06.10.2021 wurde durch das Schulministerium NRW bekanntgegeben, dass die Maskenpflicht im Unterricht mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien, also ab dem 2. November 2021, abgeschafft werden soll. Nähere Informationen hierzu liegen uns noch nicht vor.

In der Woche unmittelbar nach den Herbstferien (25.10.2021 – 29.10.2021) gilt unverändert die derzeit bestehende Maskenpflicht.

Testungen zum Schulbeginn

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.