Die Bauarbeiten auf dem Leeger-Weezer-Weg im schulischen Umfeld sind fast abgeschlossen. Die Stadt Goch hat sich dazu entschieden, diesen Straßenabschnitt als erste Fahrradstraße in Goch auszuweisen. In der Nutzungsbeschreibung heißt es:

Der Leeger-Weezer-Weg zwischen Hülmer Straße und Bergrathstraße wird nach Abschluss der Baumaßnahme als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen Anlieger frei ausgewiesen werden. Außerhalb der Parkbuchten wird ein absolutes Halteverbot gelten.

Auf Fahrradstraßen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kraftfahrzeuge müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg, da hier Radfahrende nebeneinander fahren dürfen. Die Möglichkeit der Nutzung der gesamten Fahrbahnbreite für den Radverkehr führt dazu, dass Radelnde sich sicher gegenseitig überholen können und ein größerer Abstand zu parkenden Autos möglich ist.

Auf Fahrradstraßen dürfen Kraftfahrzeuge nur langsam, bzw. mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fahren.

Das absolute Halteverbot dient der Sicherheit der Radfahrenden, damit durch Ein- und Ausparkvorgänge die Radfahrenden nicht gefährdet werden.