Schulpflicht bei schwierigen Witterungsverhältnissen (08. – 09.01.2026)
Zur Zeit hat der Winter große Teile des Landes fest im Griff. Inwiefern auch der Kreis Kleve von schwierigen winterlichen Verhältnissen betroffen sein wird, lässt sich zur Zeit nicht sicher abschätzen. Für den morgigen Freitag, 09.01.2026, besteht daher zunächst reguläre Schulpflicht.
Das Schulministerium formuliert als grundsätzliche Reglung folgendes:
Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten. (https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung)
Sollte es im Laufe des Tages eine offizielle Unwetterwarnung durch das Schulministerium oder die Bezirksregierung geben oder der Präsenzunterricht anderweitig ausgesetzt werden, werden wir Sie unmittelbar hier auf der Homepage informieren.
Ohne weitere Informationen gilt für den morgigen Freitag, 09.01.026, reguläre Schulpflicht in Verbindung mit der oben formulierten Grundsatzregelung.
M. Mühlenbeck (Schulleiter)