Zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler – Bildungsgutscheine

Zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler – Bildungsgutscheine

Zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler – Bildungsgutscheine

Aus dem Programm des Schulministeriums NRW „Aufholen nach Corona“ stehen den Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Mittelkreis sogenannte Bildungsgutscheine zur Verfügung. (https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine)

Die Möglichkeit, über Bildungsgutscheine eine individuelle Förderung zusätzlich zur schulischen und sonstigen bereitgestellten Förderung zu erhalten, ist ein wichtiger Programmbaustein beim Ausgleich pandemiebedingter Lernrückstände. (https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine)

Bildungsgutscheine sind als zusätzliches Angebot für Schülerinnen und Schüler gedacht (…). Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten Bildungsgutscheine, die sie für individuelle Förderung in Kernfächern und Kernkompetenzen an Schülerinnen und Schüler ausgeben können. Die Schulen entscheiden, welche Schülerinnen und Schüler Bildungsgutscheine erhalten. (https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine)

Wie kann ich an der Gesamtschule Mittelkreis einen Bildungsgutschein beantragen?

Die Bildungsgutscheine werden an unserer Schule bei den Klassenleitungen beantragt. Dazu reicht es aus, die Klassenleitungen anzusprechen und um einen Bildungsgutschein zu bitten.

Wie erhalte ich meinen Bildungsgutschein?

Den beantragten Bildungsgutschein erhalten die Schülerinnen und Schüler über ihre Klassenleitung.

Wo kann ich den Bildungsgutschein einlösen?

Die Bildungsgutscheine können nur bei zertifizierten Anbietern eingelöst werden. Im Umfeld der Schule sind dies folgende Institutionen:

– Studienkreis https://www.studienkreis.de

– Schülerhilfe https://www.schuelerhilfe.de

– Fachpraxis Logopädie Kleve https://fachpraxis-logopaedie.de/

Wie lange sind die Bildungsgutscheine gültig?

Innerhalb von zwei Monaten muss der Bildungsgutschein bei einem Anbieter eingereicht werden, ansonsten verliert dieser seine Gültigkeit. Das Verfallsdatum ist auf dem Bildungsgutschein eingetragen.

Wie viele Gutscheine kann ich beantragen?

Da die Anzahl der Gutschein begrenzt ist, kann es pro Person max. einen Bildungsgutschein geben.

Weitere Informationen zu den Bildungsgutscheinen finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine

Hygienemaßnahmen zum Schulstart 21/22

Folgende Maßnahmen zur Hygiene gelten an der Gesamtschule Mittelkreis ab dem 18.8.2021:

Neben dem allgemein gültigen Hygienekonzept der Schule gelten insbesondere die Vorgaben der jeweils gültigen Coronaschutz- und Cornabetreuungsverodrdnung. Alle dort getroffenen Regelungen sind verbindlich.

Auf folgende Regelungen ist darüber hinaus in besonderer Weise zu achten:

Testungen

Die zweimal wöchentlich stattfindenden Selbsttests der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer werden fortgeführt. Geimpfte oder genesene Personen müssen einen geeigneten Nachweis vorlegen, um von der Testung befreit zu werden.

Händedesinfektion

Bei Betreten des Gebäudes sind die Hände an den angebrachten Desinfektionsspendern zu desinfizieren.

Mund-Nase-Schutz

Innerhalb der schulischen Gebäude ist stets eine medizinische Mund-Nase-Maske zu tragen.
Zur Aufnahme von Speisen oder Getränken darf die Maske ausschließlich bei Einhaltung der Abstandsregelung (1,5 m) kurzzeitig abgenommen werden.

Lüftung

Die Unterrichtsräume sind mindestens alle 20 Minuten ausreichend durch Querlüftung zu belüften. In einigen Räumen stehen CO2-Ampeln zur Verfügung, die zusätzlich Auskunft über die Luftqualität geben.

Rückverfolgbarkeit

Zur Rückverfolgbarkeit von Kontakten wird für jeden Unterricht durch die Lehrkräfte ein Sitzplan erstellt.

Fachunterricht mit besonderen Anforderungen

Für den Fachunterricht mit besonderen Anforderungen (Sportunterricht, Musikunterricht u.a.m.) gelten die jeweils gültigen Vorgaben des Schulministeriums (siehe Verlinkung auf der Home-Seite).

Weiterhin gelten bereits bestehende Vorgaben fort:

Niemals krank zur Schule kommen

Sollten Krankheitssymptome auftreten, ist entsprechend dem Schaubild unter folgender Adresse vorzugehen: https://www.gesamtschule-mittelkreis.de/wp-content/uploads/2020/09/Erkrankung-Kind-Schaubild.pdf

Keine anderen Menschen anhusten, anniesen u.a.m.

Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das dann sofort in den Müll geworfen wird. Anschließend Hände waschen.

Keine gemeinsame Nutzung von Gegenständen (z.B. Stifte, Handys, Geschirr)

Auf ein Handy schaut immer nur EINE Person.
Kein gemeinsames Essen/Trinken, Trinken nur aus der eigenen Flasche.

Regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Seife, mindestens 20-30 Sekunden.

In allen Räumen oder in den in unmittelbarer Nähe befindlichen Sanitären Einrichtungen stehen Seifenspender und Papierhandtücher zur Reinigung der Hände zur Verfügung.

Mensabetrieb

Der Mensabetrieb wird in weiten Teilen wieder aufgenommen. Die dort geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen sind vor Ort beschildert.

Einsatz von Deosprays mit Treibgasen an der Gesamtschule verboten

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

bereits im letzten Schuljahr hat die Schulkonferenz – das höchste Mitbestimmungsgremium der Schule bestehend aus SchülerInnen-, Eltern- und LehrerInnenvertretungen – den Einsatz von Deosprays mit Treibgasen verboten.

Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf diese Regelung hinweisen und dringend um Einhaltung bitten. Bei einer Missachtung dieser Regel ist es im Rahmen des Sportunterrichtes zu einem Zwischenfall gekommen, der den Einsatz eines Krankenwagens hat notwendig werden lassen.

Immer häufiger kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche auf diese Sprays allergisch reagieren. Im Sinne des Gesundheitsschutzes aller bitte ich um Verständnis für diese Regelung und darum, alternative Mittel wie Deoroller oder Pumpsprays zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mühlenbeck

Stellv. Schulleiter

Corona-Selbsttests

24.3.2021

Für die Tage bis zu den Osterferien werden der Schule keine weiteren Selbsttests zur Verfügung stehen. Unmittelbar nach den Osterferien werden die Selbsttests fortgesetzt, sodass von montags bis mittwochs alle SchülerInnen je zweimal pro Woche getestet werden. Voraussetzung dafür ist natürlich eine ausreichende Lieferung an Testmaterialien.

23.3.2021

Am heutigen Dienstag wurde die zweite Hälfte unserer Schülerschaft erfolgreich und wie bereits am Montag ohne Probleme getestet. Wir danken erneut allen Beteiligten für ihre Mitwirkung.

22.3.2021

Am heutigen Montag, 22.3.21, wurden die ersten Selbsttestungen an der Gesamtschule Mittelkreis erfolgreich durchgeführt. Ganz offensichtlich haben sich unsere Schülerinnen und Schüler, vermutlich auch dank einer guten Unterstützung der Eltern und der Nutzung der Informationen auf der Homepage, gut auf die Tests vorbereitet, sodass es bei der Durchführung zu keinerlei Problemen gekommen ist. Alle Abläufe haben reibungslos funktioniert.

Herzlichen Dank für die Unterstützung dieser wichtigen Abläufe, die uns mehr Gewissheit darüber geben, wie das Infektionsgeschehen an unserer Schule aussieht und ob weitere Maßnahmen zum Schutz Ihrer Kinder erforderlich wären.

19.3.2021

Am heutigen Freitag, 19.3.2021 haben wir die Corona-Selbsttests für unsere Schülerinnen und Schüler erhalten. Die Testungen werden am Montag, 22.3.21 und am Dienstag, 23.3.21 in der Schule jeweils in der zweiten Unterrichtsstunde in den Lerngruppen durchgeführt. Folgende Videos des Herstellers Roche zeigen die Handhabung und beschreiben die Durchführung der Selbsttests. Bitte schauen Sie sich mit Ihren Kindern diese Videos schon im Vorfeld aufmerksam an.

Zu den Handhabungsvideos: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung

17.3.2021

Weitere Informationen, wie z.B. Hinweise zum Widerspruch an der Teilnahme der Selbsttestung und dem dazu notwendigen Formular, finden Sie auf der Seite des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

15.3.2021

Eine weitere Mail des Schulministeriums hat heute darüber informiert, dass es bis zu den Osterferien noch eine Testung für alle Schülerinnen und Schüler geben soll. Ein Liefertermin für die Schnelltests ist noch nicht benannt worden.

11.3.2021

Das Schulministerium hat heute, 11.3.2021, über den Einsatz von Selbsttests an Schulen informiert. Die Schulmail zu diesem Thema finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/11032021-schutz-gegen-covid-19-hier-verwendung-von

Entsprechend dieser Ankündigung wird es auch an der Gesamtschule Mittelkreis schnellstmöglich zu Testungen der Schülerinnen und Schüler kommen. Über den genauen organisatorischen und zeitlichen Ablauf werden wir Sie hier informieren.

Mit freundlichen Grüßen

M. Mühlenbeck (Stellv. Schulleiter)

Coronabedingte Regelungen ab dem 14.12.2020

Mittwoch, 16.12.2020, 12:00 Uhr

Informationen zum Distanzlernen
In den vergangenen Tagen haben uns wiederholt Mails erreicht, in denen wir auf technische Probleme im Distanzlernen hingewiesen wurden. So kommt es leider wiederholt zu Ausfällen auf den der Schule zur Verfügung gestellten Lernplattformen Logineo und Moodle und auch im Videounterricht über BigBlueButton treten immer wieder Störungen auf.

Diese Störungen sind darauf zurückzuführen, dass die uns zur Verfügung stehenden Systeme leider nicht ausreichen, um den Anforderungen des Distanzlernens in der jetzigen Situation gerecht zu werden. Da an allen Schulen alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen und von Tag zu Tag die Zahl dieser Kinder auch in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 zunimmt, übersteigen die Anfragen leider die Kapazität der Systeme.

Da uns die zugrundeliegenden Probleme bewusst sind, wir aber keinen direkten Einfluss auf die verwendeten Systeme haben und kurzfristig auch keine wesentliche Verbesserung zu erwarten ist, bitten wir darum, auf weitere entsprechende Hinweise und Nachfragen zu diesen Problemen zu verzichten. Soweit es möglich ist, sollen alle Schülerinnen und Schüler versuchen, die auf den Lernplattformen bereitgestellten Materialien abzurufen und zu bearbeiten. Wenn dies aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist, haben wir dafür natürlich Verständnis.

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Mittwoch, 16.12.2020, 10:00 Uhr

Mensa
Aufgrund der sehr geringen Anzahl an Essensbestellungen bleibt unsere Mensa am Donnerstag und Freitag geschlossen.

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Montag, 14.12.2020 10:30 Uhr

Mittlerweile hat uns die Mitteilung des Schulministeriums erreicht, dass sich für den Schulbetrieb in NRW aus den am Wochenende erfolgten Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin keine Änderungen ergeben. Das heißt konkret:

Jahrgangsstufen 5 bis 7
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Für alle Klassenarbeiten gilt jedoch Präsenzpflicht.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Fällt die Entscheidung für eine Befreiung, so gilt diese für die gesamte Woche. Eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ist dann nicht möglich. Die Befreiung ist per Mail an die Adresse befreiung@ge-mittelkreis.de zu richten.

Jahrgangsstufen 8 bis 13
In den Jahrgangsstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich als Distanzunterricht erteilt.

Regelung zu Leistungsüberprüfungen
In dieser Woche sind Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen wie z. B. Kommunikationsprüfungen angesetzt. Für diese müssen die Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen. Nach dem Absolvieren der jeweiligen Leistungsüberprüfung werden die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, unmittelbar wieder nach Hause entlassen.

  • Die in dieser Woche anstehenden Klassenarbeiten in Jahrgangsstufe 8 entfallen.
  • Um den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, werden die Leistungsüberprüfungen, soweit es organisatorisch möglich ist, entweder in geteilten Gruppen oder in großen Räumen durchgeführt, sodass zusätzlich zur Maskenpflicht auch der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 8 – 10, die noch Arbeiten nachschreiben müssen, kommen hierfür am Mittwoch in der 3. und 4. Stunde zur Schule. Die notwendigen Rauminformationen erhalten die Schülerinnen und Schüler entweder über die Fachlehrerinnen und Fachlehrer oder über den Vertretungsbildschirm im Forum.

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Sonntag, 13.12.2020 12:00 Uhr

Erweiterung der Regelung zur Abholung von Materialien und Büchern:

Mitnahme von Büchern und anderen Materialien

Im Anschluss an eine Klassen- oder Kursarbeit können die Schülerinnen und Schüler ihre notwendigen Materialien für das häusliche Arbeiten mitnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Ablauf der Klassenarbeiten anderer Personen nicht gestört wird.

Für den Jahrgang 8, in dem keine Arbeiten mehr geschrieben werden und auch für andere Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht mehr aufgrund anderer Verpflichtungen aufsuchen müssen, besteht am Montag, 14.12.2020 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:40 Uhr die Möglichkeit, die Materialien aus der Schule zu holen.

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Samstag, 12.12.2020 10:30 Uhr

Bitte beachten Sie folgende organisatorische Abläufe:

Raumnutzung und Zeitplan für die Klassenarbeiten und Klausren

Entgegen einer ersten Ankündigung werden Kurs-, Klassenarbeiten und Klausuren NICHT IN DER SPORTHALLE sondern in den üblichen Unterrichtsräumen geschreiben. Dies ist notwendig, da die Sporthalle einerseits nicht geheizt ist und andererseits keine hinreichende Arbeitsruhe für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet weden kann. Die Schülerinnen und Schüler können zu ihren Terminen unmittelbar die Unterrichtsräume aufsuchen.

Der Zeitplan für die Kurs-, Klassenarbeiten und Klausuren ändert sich nicht. Klassenarbeiten werden zu den üblichen Unterrichtszeiten geschrieben.

Es gelten weiterhin die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Mitnahme von Büchern und anderen Materialien

Im Anschluss an eine Klassen- oder Kursarbeit können die Schülerinnen und Schüler ihre notwendigen Materialien für das häusliche Arbeiten mitnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Ablauf der Klassenarbeiten anderer Personen nicht gestört wird.

Für den Jahrgang 8, in dem keine Arbeiten mehr geschrieben werden und auch andere Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht mehr aufgrund anderer Verpflichtungen aufsuchen müssen, besteht am Montag, 14.12.2020 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:40 Uhr die Möglichkeit, die Materialien aus der Schule zu holen.

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Freitag, 11.12.2020 14 Uhr

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mittlerweile hat uns auch die offizielle Information des Schulministeriums zum angepassten Schulbetrieb ab dem 14. Dezember erreicht. Zusätzlich zur bereits bekannten Information, dass am 21. und 22. Dezember unterrichtsfrei ist, ergeben sich die folgenden Regelungen:

Jahrgangsstufen 5 bis 7
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Für alle Klassenarbeiten gilt jedoch Präsenzpflicht.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Fällt die Entscheidung für eine Befreiung, so gilt diese für die gesamte Woche. Eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ist dann nicht möglich. Die Befreiung ist per Mail an die Adresse befreiung@ge-mittelkreis.de zu richten.

Jahrgangsstufen 8 bis 13
In den Jahrgangsstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich als Distanzunterricht erteilt.

Regelung zu Leistungsüberprüfungen
In der kommenden Woche sind Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen wie z. B. Kommunikationsprüfungen angesetzt. Für diese müssen die Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen. Nach dem Absolvieren der jeweiligen Leistungsüberprüfung werden die Schülerinnen und Schüler unmittelbar wieder nach Hause entlassen.
Über die entsprechende Zeit- und Raumplanung, die allen relevanten Vorschriften entspricht, informieren wir rechtzeitig an dieser Stelle.

  • Die in der kommenden Woche anstehenden Klassenarbeiten in Jahrgangsstufe 8 entfallen.
  • Die für Montag angekündigten Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 10 finden zu den vorgesehenen Unterrichtszeiten statt und werden in der Sporthalle geschrieben. Die Kinder warten bitte mit entsprechendem Abstand vor der Sporthalle. Änderung: Klassenarbeiten und Klausuren werden in den üblichen Unterrichtsräumen geschrieben. 12.12. 10:30 Uhr
  • Rauminformationen zu den Klausuren am Montag folgen in Kürze.
  • Für die ab Dienstag anstehenden Klassenarbeiten werden wir hier einen weiteren Ramplan veröffentlichen.

Verlängerung der Weihnachtsferien
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese Informationen erst so kurzfristig mitteilen können.

Wir wünschen ein friedliches drittes Adventswochenende. Bleiben Sie gesund.

Die Schulleitung