Informationen Jahrgangsstufe 10
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 beginnt der Unterricht in der Schule am Donnerstag (23.04.2020) verpflichtend.
Einige Regeln sind die Grundvoraussetzung dafür, dass der Unterricht für Kinder und Lehrkräfte gefahrlos stattfinden kann.
Zum einen werden wir die Lerngruppen wenn nötig entsprechend den Anfangsbuchstaben ihrer Nachnamen für jeden Schultag in zwei Blöcke (Block 1: 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr, Block 2: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr) aufteilen. Hierüber gibt der beigefügte Plan Auskunft. Der ÖPNV fährt nach dem gewohnten Fahrplan, sodass rechtzeitige Ankunft und Abreise gewährleistet sind. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Schülerinnen und Schülern, die für ihre Schulwege den ÖPNV nutzen, während des Gruppenwechsels hierfür entsprechende zeitliche Flexibilität eingeräumt wird.
Gleichzeitig sind Abstandsregeln einzuhalten, die wir mit dem ebenfalls beigefügten Laufwegeplan gewährleisten. In Absprache mit dem Schulträger, den Reinigungskräften sowie unserem Hausmeister werden Rahmenbedingungen bereitgestellt, um die Hygienevorschriften einhalten zu können.
Folgendes ist zu beachten:
– Wir bitten dringend darum, die Abstandsregelung zu wahren. Gegebenenfalls muss an verschiedenen Stellen (z. B. in der Schlange oder in den Räumen) etwas gewartet werden, um „Verdichtungen“ auf den Treppen oder in den Fluren zu vermeiden.
– Alle Schülerinnen und Schüler müssen zwingend einen Mundschutz tragen, der erst im Klassenraum am Sitzplatz abgelegt werden darf und bei Verlassen des Platzes wieder aufgesetzt werden muss.
– Die Schule darf ausschließlich für den Besuch des Unterrichts betreten werden. Im Anschluss müssen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude sowie das Schulgelände unmittelbar verlassen.
– Alle Schülerinnen und Schüler gehen über die vorgegebenen Wege (siehe Laufwegeplan) direkt in die den Gruppen entsprechend den Anfangsbuchstaben ihrer Nachnamen zugewiesenen Räume (siehe Raumplan).
– Jede Schülerin/Jeder Schüler wäscht sich beim Betreten des Raumes die Hände und setzt sich dann unverzüglich.
– Die Anwesenheit und die Sitzordnung werden für jede Unterrichtseinheit von der Lehrkraft sorgfältig dokumentiert.
– Die Lehrkraft sorgt stündlich für eine angemessene Stoßlüftung im Raum und verlässt den Raum zuletzt.
– Es werden ausschließlich die Toiletten im Forum genutzt.
Sofern Schülerinnen oder Schüler in Bezug auf das Corona-Virus relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob durch den Schulbesuch für das Kind eine gesundheitliche Gefährdung entstehen könnte. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihr Kind per Mail vom Unterricht abmelden, die Sie an verwaltung@ge-mittelkreis.de schicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Angabe der Art der Vorerkrankungen nicht notwendig. Wir weisen darauf hin, dass Unterrichtsinhalte, die zunächst der Vorbereitung der Zentralen Prüfungen dienen, in solchen Fällen im Rahmen des häuslichen Lernens selbständig aufzuarbeiten sind. Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall einer sonstigen Erkrankung, die weiterhin wie bisher nach dem üblichen Krankmeldungsverfahren vor Beginn des jeweiligen Schultages dem Sekretariat zu melden ist.
Sicherlich haben Sie den Medien entnommen, dass in diesem Jahr die Zentralen Prüfungen 10 nicht zentral gestellt werden. Die Schulen müssen Prüfungsarbeiten erstellen, die, je nach erteiltem Unterricht, einen fairen Prüfungsverlauf sicherstellen werden. Hierzu haben die im Jahrgang unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik ihre Beratungen bereits aufgenommen. Seien Sie versichert, dass wir alles dafür tun werden, dass Ihre Kinder die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich abschließen können. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, von den vorgegebenen Schreibterminen abzuweichen. Auch hier werden die Kolleginnen und Kollegen gemeinsam beraten und mit Augenmaß entscheiden. Die genauen Termine erhalten Sie und Ihre Kinder rechtzeitig.
Wir bitten Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte uns darin zu unterstützen, Ihre Kinder zur Einhaltung der oben beschriebenen Regelungen und damit zum Schutz der eigenen sowie der Gesundheit der anderen anzuhalten. Sicherlich werden Sie verstehen, dass wir Schülerinnen und Schüler, die vorsätzlich gegen die Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften verstoßen, vom Unterricht ausschließen müssen. Sollten während des Unterrichts Krankheitssymptome auftreten, werden wir Sie unmittelbar benachrichtigen und die betroffenen Kinder nach Hause entlassen.
Wenn wir uns alle gemeinsam an die Vorgaben halten, werden wir in den kommenden Wochen einen Schulalltag erleben, der zwar anders ist, uns aber doch der Normalität ein wenig näher bringt. Und wer von uns möchte das nicht?
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung